Rechtliche Einsortierung
Aktuell ist die DIN 13157 in der Version 2009 gültig. Im Oktober 2020 wurde durch den DIN-Normausschuss der Entwurf zur neuen DIN 13157 veröffentlicht. Bis zum 18. Januar 2021 galt die Einspruchsfrist. Die aktualisierte Norm wird aller Voraussicht nach im laufenden Jahr als DIN 13157:2021 veröffentlicht werden, wie mehrere Mitglieder des DIN-Normausschusses übereinstimmend berichten. Die nachfolgenden Erläuterungen basieren auf dem Normentwurf Stand Oktober 2020.
Das Wichtigste zum Entwurf zur neuen DIN 13157
Der Entwurf zur neuen DIN 13157 (Erste Hilfe Material Verbandkasten C) beschreibt, welches Erste Hilfe Material in einen umgangssprachlich kleinen Verbandkasten oder Koffer gehört. Im Vergleich zu der aktuellen DIN 13157 Version 2009 hat sich nur wenig geändert.
Welches Erste Hilfe Material ist neu im Entwurf zur neuen DIN 13157?
Kurz und kompakt zusammengefasst, was sich in dem neuen Entwurf zur DIN 13157 ändert. Vorab: Es sind keine Erste-Hilfe-Materialien entfallen.
Änderung der Inhaltsmengen gemäß dem Entwurf zur neuen DIN 13157
Die Mengen der Pflaster ändern sich in dem neuen Entwurf zur DIN 13157:
- 12 Stück Wundschnellverband 10 x 6 cm (bisher: 8 Stück)
- 6 Stück Fingerkuppenverband 5 x 4 cm (bisher: 4 Stück)
- 6 Stück Fingerverband 12 x 2 cm (bisher: 4 Stück)
- 6 Stück Pflasterstrips 7,2 x 1,9 cm (bisher: 4 Stück)
- 12 Stück Pflasterstrips 7,2 x 2,5 cm (bisher: 8 Stück)
Neu hinzugekommen sind 4 Stück Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut.
Auch nach der Einführung der neuen DIN 13157 gilt: Im kleinen Erste Hilfe Material nach DIN 13157 sind die Mengen halb so viel vorhanden wie im großen Erste Hilfe Material nach DIN 13169 (Ausnahme: Schere, Inhaltsliste und Erste Hilfe Broschüre, immer jeweils nur 1 x vorhanden).
Außenkennzeichnung der DIN 13157 Behältnisse:
Behälter, die nicht das exakte Maß von 255 mm x 166 mm x 80 mm aufweisen, müssen bislang zwei Aufdrucke vorweisen: Inhalt DIN 13157 und das weiße Erste Hilfe Kreuz auf grünem Untergrund. Nach dem neuen Entwurf der DIN 13157 muss kein weißes Erste Hilfe Kreuz auf grünem Untergrund mehr aufgebracht werden.
Weitere Änderungen in dem Entwurf zur neuen DIN 13157
Es gibt noch weitere – jedoch für den Praxiseinsatz unwesentliche Änderungen: Behälter, die korrodieren können, müssen mit einem wirksamen Korrosionsschutz versehen werden. Dies war auch bislang der Fall, heißt in der Version 2009 jedoch Grundanstrich und Deckanstrich.
In der DIN 13157:2009 gibt es noch Verweise auf die BGI/GUV-I 503, dieser Verweis wurde nun in dem Entwurf zur neuen DIN 13157 auf die bereits seit einigen Jahren geltende DGUV Information 204-006 abgeändert.
Die in der Erste-Hilfe-Ausrüstung befindlichen Einmalhandschuhe dürfen neben der Zertifizierung als medizinische Schutzhandschuhe (EN 455) auch alternativ als Chemikalienschutzhandschuhe (EN 374) zertifiziert sein.
Sind Erste Hilfe Material, Verbandkästen und Erste Hilfe Koffer nach der Ratifizierung einer neuen DIN 13157 nach der dann alten DIN 13157:2009 noch erlaubt?
JA! Wir haben das DIN-Institut gefragt: Es dürfen bisherige Behältnisse auch nach Veröffentlichung der Neuausgabe verwendet werden. Generell gilt: Die Anwendung von Normen ist grundsätzlich freiwillig. Normen sind nicht bindend, das unterscheidet sie von Gesetzen. Rechtsverbindlichkeit erlangen Normen, wenn Gesetze oder Rechtsverordnungen wie zum Beispiel EU-Richtlinien auf sie verweisen. Daneben können Vertragspartner die Anwendung von Normen auch in Vereinbarungen verbindlich festlegen.
Zukünftig von den Herstellern produziertes Erste Hilfe Material wird ab der Ratifizierung nach der neuen DIN 13157 gefertigt werden. Das bestehende im Markt befindliche Erste Hilfe Material nach DIN 13157:2009 kann dann aber immer noch gekauft, aufbewahrt und eingesetzt werden, ohne dass es zu rechtlichen Bedenken kommt.